Durch die Verschiebung von Prüfungsinhalten aus der mündlichen Teilprüfung und der CSRD-Integration sind vorbehaltlich Genehmigung der Veröffentlichung durch das Aufsichtsministerium lt. Entwurf der neuen Prüfungsordnung folgende Inhalte geplant:
- Betriebswirtschaftslehre
Klausurdauer (Ausarbeitungszeit: 3h; Abgabe 3h 30 min) und Inhalt unverändert
- Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung
Klausurdauer unverändert: Ausarbeitungszeit: 3h; Abgabe 3h 30 min
1. Erstellung von Jahresabschlüssen, Sonderfragen des Jahresabschlusses und Inhalt des Lageberichtes, Sonderbilanzen unter Berücksichtigung unternehmensrechtlicher und steuerlicher Vorschriften
2. Grundzüge der Konzernrechnungslegung nach UGB,
3. Grundzüge der internationalen Rechnungslegung,
4. Grundzüge der Personalverrechnung,
5. Grundzüge der Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Gesetzliche Vorschriften und Standards für die Aufstellung der jährlichen und konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung,
Nachhaltigkeitsanalyse,
Due-Diligence-Prozesse mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte
Klausurdauer unverändert: Ausarbeitungszeit: 3h; Abgabe 3h 30 min
1. Insolvenzrecht, Grundzüge des Europarechts
2. Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht inklusive Genossenschaftsrecht und Stiftungsrecht, Vereinsrecht, Grundzüge des Wertpapierrechts, Firmenbuchrecht
3. Bürgerliches Recht, unter besonderer Berücksichtigung des Schuld-, Sachen-, Sozialversicherungs-, Arbeits- und Erbrechts sowie der vertraglichen Schuldverhältnisse
Klausurdauer unverändert: Ausarbeitungszeit: 3h 30 min; Abgabe 4h 10 min
a) Ertragsteuern, Verkehrsteuern, internationales Steuerrecht und Verfassung von Abgabenerklärungen,
b) Umgründungssteuergesetz, Rechtsformgestaltung und betriebswirtschaftliche Steuerlehre,
Klausurdauer unverändert: Ausarbeitungszeit: 2h 30 min; Abgabe 2h 50 min
a) Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern und Verfassung von Abgabenerklärungen,
b) Abgabenverfahren, Grundzüge der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof, Finanzstrafrecht und Finanzstrafverfahren
c) Qualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht, soweit für die Tätigkeit als Steuerberater:in relevant
- Abschlussprüfung Teil 1:
Klausurdauer unverändert: Ausarbeitungszeit: 3h; Abgabe 3h 30 min
a) Gesetzliche Vorschriften und berufliche Standards für die Durchführung von Abschlussprüfungen auf Basis der auch in Österreich verpflichtend anzuwendenden Internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing), einschließlich der Besonderheiten bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sowie nach sondergesetzlichen Vorschriften sowie besondere Kenntnisse der Kapitalgesellschaften, der Genossenschaften und der Stiftungen und Corporate Governance
b) Prüfungswesen und berufsspezifische Fertigkeiten (einschließlich Prüfung mit technischen Hilfsmitteln und Anwendung von Prüfungssoftware) unter besonderer Berücksichtigung der Prüfung des internen Kontrollsystems sowie Prüfung der IT-Anwendung in der Rechnungslegung,
c) Berichterstattung im Rahmen der Abschlussprüfung,
d) Qualitätssicherung, Risikomanagement und Berufsrecht, soweit für die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer:in relevant.
- Abschlussprüfung Teil 2:
Klausurdauer unverändert: Ausarbeitungszeit: 3h; Abgabe 3h 30 min
a) Prüfungen von Konzernabschlüssen und Abschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen,
b) Prüfungen nach gesellschaftsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften, die keine Abschlussprüfungen sind, sowie die Berichterstattung darüber,
c) andere sonstige Prüfungen und die Berichterstattung darüber,
d) Rechtliche Anforderungen an und Standards für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Artikel 26a Abschlussprüferrichtlinie,
e) Abgabenrecht, soweit für die Abschlussprüfung relevant.