Regelungen zur Mediation

In Österreich ist Mediation überwiegend gesetzlich geregelt. Das „Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtsachen“ (ZivMediatG 2004) schafft den Rahmen für die Ausübung der Mediation als Instrument der Konfliktregelung in Österreich. Mediatorinnen und Mediatoren, die in der Liste des Bundesministeriums für Justiz eingetragen sind, („eingetragene Mediatoren“), haben sich an diese gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
Nach dem Zivilrechtsmediationsgesetz durchgeführte Mediationen bieten den Konfliktparteien Sicherheit in Bezug auf die Rechtsfolgen des Verfahrens: Diese reichen von einem Aussage-Vernehmungs-Verbot der eingetragenen Mediatorin oder des eingetragenen Mediators, die bzw. der nicht als Zeuge vor Gericht vernommen werden darf, bis zu einer gesetzlichen Unterbrechung von Fristen bei gerichtlichen Verfahren für die Dauer der Mediation. Daraus hinaus garantieren die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsstandards auch die fachliche Qualifikation der eingetragenen Mediatorinnen und Mediatoren.

Ausbildung als Voraussetzung für die Qualität einer Mediatorin oder eines Mediators

Wichtigste Voraussetzung, um einen Konflikt erfolgreich zu begleiten, ist eine fachlich fundierte Ausbildung der Mediatorin bzw. des Mediators!
Das Bundesministerium für Justiz führt eine Liste mit Bildungseinrichtungen, die Ausbildungslehrgänge für Mediation anbieten dürfen, darunter auch die Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Zukünftige Mediatorinnen und Mediatoren erfahren in umfangreicher Theorie- und Praxisausbildung, wie sie erfolgreich in Konfliktsituationen eingreifen und vermitteln können. Mediatorinnen und Mediatoren haben von anerkannten Expertinnen und Experten gelernt, wie sich die verfahrensten Verhandlungssituationen lösen lassen und sie selbst einen kühlen Kopf bewahren. 

Steuerberaterinnen & Steuerberater und Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sind kompetente Wirtschaftsmediatorinnen und Wirtschaftsmediatoren.