InstitutionsObject
Der Kammertag ist das größte Organ der Kammer.
Die 66 Mitglieder werden von allen ordentlichen Kammermitgliedern für fünf Jahre gewählt.
Das Wahlverfahren ähnelt dabei demjenigen, das auch bei Nationalratswahlen angewendet wird.
Die Sitzungen des Kammertages finden mindestens einmal in jedem Geschäftsjahr statt und werden durch den Präsidenten einberufen.
Bei den Versammlungen diskutieren derzeit drei Fraktionen berufspolitische Themen, beschließen den Haushalt und wählen den Vorstand. Kammertags- und Vorstandsprotokolle werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Berufsanwärterinnen und Berufsanwärter sind im Gegensatz zu WT bei den Kammertagswahlen nicht wahlberechtigt.
Kammertagsmitglieder
(in alphabetischer Reihenfolge):