InstitutionsObject
Der Vorstand der Kammer wählt die Präsidentin bzw. den Präsidenten.
Er besteht aus 11 Mitgliedern, die durch den Kammertag gewählt werden.
Dem Gremium haben jeweils vier Vertreterinnen bzw. Vertreter jeder Berufsgruppe und mindestens drei Vertreterinnen bzw. Vertreter aus einem anderen Wahlkreis als Wien anzugehören.
Die Mitglieder des Vorstands müssen nicht dem Kammertag angehören, sie werden aber im Kammertag nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.
(in alphabetischer Reihenfolge):