InstitutionsObject
Der Vorstand der Kammer wählt den Präsidenten.
Er besteht aus 11 Mitgliedern, die durch den Kammertag gewählt werden.
Dem Gremium haben jeweils vier Vertreter jeder Berufsgruppe und mindestens drei Vertreter aus einem anderen Wahlkreis als Wien anzugehören.
Die Mitglieder des Vorstands müssen nicht dem Kammertag angehören, sie werden aber im Kammertag nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.
(in alphabetischer Reihenfolge):