Sie haben die Prüfung zur Steuerberaterin bzw.zum Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüferin bzw. Wirtschaftsprüfer erfolgreich absolviert und möchten einen Antrag auf öffentliche Bestellung einbringen. Zwischen der erfolgreichen Ablegung der Fachprüfung und einer öffentlichen Bestellung können bis zu 7 Jahre liegen.
Für die Bestellung zur Steuerberaterin bzw. zum Steuerberater ist der Nachweis einer dreijährigen Berufsanwärterzeit (Anrechnungen möglich), davon eine mindestens zwei Jahre umfassende hauptberufliche steuerberatende Tätigkeit in Österreich, zu erbringen.
Für die Bestellung zur Wirtschaftsprüferin bzw. zum Wirtschaftsprüfer ist der Nachweis eines erfolgreich absolvierten facheinschlägigen Studiums sowie einer dreijährigen Berufsanwärterzeit (Anrechnungen möglich) erforderlich. Von dieser dreijährigen Berufsanwärterzeit müssen zwei Jahre hauptberufliche wirtschaftsprüfende Tätigkeit in einem EU/EWR-Mitgliedstaat nachgewiesen werden.
Weitere Informationen zu den Bestellungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Leitfaden.
Die Bestellungen finden laufend in allen Bundesländern (Ausnahme Burgenland) statt. Der Bestellungsantrag sowie alle Unterlagen können per E-Mail übermittelt werden.