Corona-Virus: Update Stand 05.01.2021
Durchführung der Klausuren:
Am 4.1.2021 hat der Hauptausschuss des Nationalrats den Lockdown vorläufig bis 14.1.2021 (geplant bis 24.1.2021) verlängert. Laut COVID-19-Maßnahmengesetz können Ausgangsbeschränkungen maximal für jeweils weitere 10 Tage verlängert werden. Wie es nach dem 14.1.2021 weitergeht, wurde daher noch nicht festgelegt. Da nach den momentanen Bestimmungen eine Abhaltung der Klausur zulässig ist, geht die KSW davon aus, dass die Klausur am 19.1.2021 wie geplant stattfinden kann.
Zur Sicherheit aller Klausurteilnehmer wird vor Beginn der Klausur ein Covid-19 Schnelltest durchgeführt. Der Klausurantritt ist nur gestattet, wenn das Testergebnis negativ ist. Alternativ können Sie auch einen negativen PCR-Test vorweisen (nicht älter als 72 Stunden). Genaue Informationen über den Testablauf bekommen Sie ca. eine Woche vor Ihrem Prüfungsantritt per E-Mail.
Durchführung der mündlichen Prüfung:
Die mündlichen Prüfungen werden per Videokonferenz abgehalten. Der Prüfungskandidat kommt dafür in die jeweilige KSW-Landesstelle und wird dort von dem Vorsitzenden bzw. einem Prüfungskommissär beaufsichtigt. Die übrigen Kommissionsmitglieder werden per Video zugeschalten. Zuhörer sind derzeit leider aufgrund der aktuellen Infektionslage bei den mündlichen Fachprüfungen nicht zugelassen. Falls der Kandidat einen Antritt mit persönlicher Anwesenheit der Kommission in der KSW-Landesstelle bevorzugt, ist die KSW bemüht einen Ersatztermin zu organisieren, sobald sich die Infektionslage bessert.
Anmeldung/Rücktritt Klausur
Klausurrichtlinien
Liste der zulässigen Taschenrechner
Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung zur Klausur das Anmeldesystem gilt (Anmeldefrist: 1 Monat vor gewünschtem Klausurtermin). Der fristgerechte Rücktritt ist bis 4 Arbeitstage vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich. Die Klausuranmeldung und den Rücktritt können Sie im Mitgliederportal durchführen.
Begutachtung der Arbeit: Die Klausur gilt als bestanden, wenn der Kandidat bei beiden Begutachtern jeweils mind. 60% der Gesamtpunkteanzahl erreicht hat. Kommen die beiden Begutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen („bestanden“ und „nicht bestanden“), wird die Klausur von einem dritten Begutachter beurteilt. Beurteilt der dritte Begutachter die Klausur mit „bestanden“, so ist die Klausur „bestanden“. Beurteilt der dritte Begutachter die Klausur mit „nicht bestanden“, so ist die Klausur „nicht bestanden.“ Sperrfrist: Erreicht der Kandidat bei beiden Begutachtern im Durchschnitt weniger als 40% der Gesamtpunkteanzahl, so ist er für den nächsten Prüfungsantritt zu demselben Klausurthema gesperrt.
Die Abhaltung der mündlichen Fachprüfung für Steuerberater erfolgt in Wien bis auf wenige Ausnahmen (zB Karwoche, Weihnachtsfeiertage, Semesterferien etc.) laufend.
Aufgrund der aktuellen Lage werden mündliche Prüfungen per Videokonferenz abgehalten. Der Prüfungskandidat kommt dafür in die jeweilige KSW-Landesstelle und wird dort von dem Vorsitzenden bzw. einem Prüfungskommissär beaufsichtigt. Die übrigen Kommissionsmitglieder werden per Video zugeschalten.
Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um Anmeldung unter Angabe Ihrer gewünschten Prüfungswoche ca. 8 Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail (siehe Formulare).
Zuhörer ACHTUNG!
Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich. Leider sind Zuhörer derzeit aufgrund der aktuellen Infektionslage bei den mündlichen Fachprüfungen nicht zugelassen.
Prüfungstermine:
In den Landesstellen sind zum Teil fixe Prüfungstermine eingeplant. Diese Termine finden Sie auf der jeweiligen Landesstellenseite unter der Rubrik Termine.
Die Abhaltung der mündlichen Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer erfolgt bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Karwoche, Weihnachtsfeiertagen, Semesterferien etc.) laufend.
>Aufgrund der aktuellen Lage werden mündliche Prüfungen per Videokonferenz abgehalten. Der Prüfungskandidat kommt dafür in die jeweilige KSW-Landesstelle und wird dort von dem Vorsitzenden bzw. einem Prüfungskommissär beaufsichtigt. Die übrigen Kommissionsmitglieder werden per Video zugeschalten.
Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um Anmeldung ca. 6 Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail (siehe Formulare).
Zuhörer ACHTUNG:
Prüfungstermine Wien:
Prüfungstermine Kärnten:
Prüfungstermine Oberösterreich:
Prüfungstermine Salzburg:
Prüfungstermine Steiermark:
Prüfungstermine Tirol:
Prüfungstermine Vorarlberg: