Durch das Inkrafttreten des WTBG 2017 werden die Fachprüfungen nach dem WTBG 1999 nur mehr auslaufend angeboten. Eine neue Zulassung ist nicht mehr möglich. Kandidat:innen, die bereits nach dem WTBG 1999 zugelassen sind, können innerhalb ihrer 7-Jahresfrist das Prüfungsverfahren im alten System beenden.