Corona-Virus: Update Stand 4.7.2022
(Das Corona-Virus-Update wird anlassbezogen aktualisiert. Die KSW informiert zuverlässig, sollten sich etwaige Änderungen im Ablauf ergeben.)
Durchführung der Klausuren:
Durchführung der mündlichen Prüfung:
Seit 1.5.2022 wurden die mündlichen StB-Prüfungen bundesweit und die mündlichen WP-Prüfungen in Wien wieder auf Präsenzprüfungen umgestellt. Die mündlichen WP-Prüfungen in den Bundesländern werden weiterhin per Videokonferenz abgehalten. Bei den Prüfungen per Videokonferenz kommt die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat in die jeweilige KSW-Landesstelle und wird dort entweder von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden oder von einer Prüfungskommissärin bzw. einem Prüfungskommissär beaufsichtigt. Die weiteren Prüfungskommissärinnen bzw. Prüfungskommissäre werden per Video zugeschalten.
Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich. Aufgrund der aktuellen Lockerungsschritte durch die österreichische Bundesregierung sind Zuhörerinnen bzw. Zuhörer wieder in beschränkter Anzahl zugelassen. Sie können sich im KSW-Mitgliederportal unter Berufszugang+Berufsanwärter/innen – Zuhörer mündl. Prüfungen für den jeweiligen Termin als Zuhörerin bzw. Zuhörer anmelden. Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl ersuchen wir Sie, sich max. für 2 Termine anzumelden. Wenn Sie noch keine Zugangsdaten zum KSW-Mitgliederportal haben, klicken Sie bitte hier. Wenn Sie als Zuhörerin bzw. Zuhörer in die jeweilige KSW-Landesstelle kommen, ist weiterhin eine FFP2-Maske (oder eine gleichwertig bzw. höherwertige Maske) zu tragen.
Anmeldung/Rücktritt Klausur
Klausurrichtlinien.pdf
Zulaessige Taschenrechner
Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung für die Zulassung zum Prüfungsverfahren ca. 2 Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin zu erfolgen hat. Nach erfolgter Zulassung werden Sie zum ersten schriftlichen Klausurenteil von der KSW automatisch eingeladen. Für jeden weiteren Klausurenantritt gilt das Anmeldesystem (Anmeldefrist: 1 Monat vor gewünschtem Klausurtermin). Der fristgerechte Rücktritt ist bis 4 Arbeitstage vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich. Die Klausuranmeldung und den Rücktritt können Sie im Mitgliederportal durchführen.
Begutachtung der Arbeit: Die Klausur gilt als bestanden, wenn der Kandidat bei beiden Begutachtern jeweils mind. 60% der Gesamtpunkteanzahl erreicht hat. Kommen die beiden Begutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen („bestanden“ und „nicht bestanden“), wird die Klausur von einem dritten Begutachter beurteilt. Beurteilt der dritte Begutachter die Klausur mit „bestanden“, so ist die Klausur „bestanden“. Beurteilt der dritte Begutachter die Klausur mit „nicht bestanden“, so ist die Klausur „nicht bestanden.“ Sperrfrist: Erreicht der Kandidat bei beiden Begutachtern im Durchschnitt weniger als 40% der Gesamtpunkteanzahl, so ist er für den nächsten Prüfungsantritt zu demselben Klausurthema gesperrt.
Da sich die Änderung der rechtlichen Grundlagen in den Herbst 2022 verschoben hat, wird der erste mögliche Klausurtermin im neuen Format voraussichtlich erst im ersten Quartal 2023 stattfinden. Die nun veröffentlichten Klausurtermine werden daher noch im bisherigen Modus angekündigt. Die KSW informiert zuverlässig, sobald der erste Klausurtermin im digitalen Klausurenformat abgehalten werden kann. In unserem Online-Prüfungstalk am 20.7.2022 werden wir über den Projektstand der digitalen Klausuren genauer informieren (Anmeldung im Mitgliederportal unter dem Menüpunkt „Veranstaltungen“). Diese Veranstaltung wird auch aufgezeichnet werden und als Video on demand zur Verfügung gestellt werden. Weiters finden Sie auf unserer Homepage unter desktopdefault.aspx/tabid-291/ laufend aktualisierte Informationen zu dem Projektstand.
Bei manchen Prüfungsterminen erfolgt ein gemeinsames Angebot von mehreren Landesstellen. Wie bisher finden aber in jeder Landesstelle zumindest zwei Prüfungstermine statt. Die Klausurreihenfolge wurde angepasst, so dass zuerst die Basisklausuren (BWL, Rechnungslegung und Rechtslehre) und anschließend Abgabenrecht oder Abschlussprüfung absolviert werden können.
Die Abhaltung der mündlichen Fachprüfung für Steuerberater erfolgt in Wien bis auf wenige Ausnahmen (zB Karwoche, Weihnachtsfeiertage, Semesterferien etc.) laufend.
Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um Anmeldung unter Angabe Ihrer gewünschten Prüfungswoche ca. 8 Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail (siehe Formulare).
Zuhörer ACHTUNG!
Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich. Zur Anmeldung klicken Sie bitte hier. Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl ersuchen wir Sie, sich max. für 2 Termine anzumelden.
Prüfungstermine:
Lade Termine
In den Landesstellen sind zum Teil fixe Prüfungstermine eingeplant. Diese Termine finden Sie auf der jeweiligen Landesstellenseite unter der Rubrik Termine.
Die Abhaltung der mündlichen Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer erfolgt in Wien bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Karwoche, Weihnachtsfeiertagen, Semesterferien etc.) laufend.
Zuhörer ACHTUNG:
Lade Termine für Wien