Corona-Virus: Update Stand 02.03.2021
Durchführung der Klausuren:
Durchführung der mündlichen Prüfung:
Die mündlichen Prüfungen werden per Videokonferenz abgehalten. Der Prüfungskandidat kommt dafür in die jeweilige KSW-Landesstelle und wird dort von dem Vorsitzenden bzw. einem Prüfungskommissär beaufsichtigt. Die übrigen Kommissionsmitglieder werden per Video zugeschalten. Seit dem 25.1.2021 ist eine FFP2-Maske (oder eine gleichwertig bzw. höherwertige Maske) verpflichtend im Parteienverkehr in allen KSW-Landesstellen zu tragen. Die eigene FFP2-Maske muss vor dem Eintritt in das Gebäude aufgesetzt werden und darf abgelegt werden, wenn der Prüfungskandidat seinen Prüfungsplatz eingenommen haben. Um eine möglichst sichere Prüfungsatmosphäre zu ermöglichen, müssen sowohl der Prüfungskandidat als auch der anwesende Prüfungskommissär ein max. 48h altes Ergebnis eines Covid-19-Antigentests (wie beim Frisör) nachweisen. Alternativ können Prüfungskandidaten und Prüfungskommissäre auch am Prüfungstag einen Covid-19-Schnelltest in der KSW-Landesstelle durchführen.
Zuhörer sind aufgrund der aktuellen Infektionslage nur in beschränkter Anzahl zugelassen. Sie können sich per E-Mail an pruefung@ksw.or.at unter Bekanntgabe des gewünschten Termins als Zuhörer anmelden (für alle mündlichen WP-Prüfungstermine und für die mündlichen StB-Prüfungstermine in Wien). Für einen Termin als Zuhörer eines mündlichen StB-Prüfungstermins in einer der Landesstellen kontaktieren Sie bitte direkt die jeweilige KSW-Landesstelle. Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl ersuchen wir Sie, sich max. für 2 Termine anzumelden. Auf der Terminübersicht (weiter unten auf der Seite) finden Sie beim jeweiligen Prüfungstermin eine Information, ob noch freie Plätze für Zuhörer verfügbar sind. Diese Information wird einmal täglich um 15 Uhr aktualisiert. Leider ist es aufgrund des hohen Organisationsaufwandes derzeit nicht möglich, für die Prüfungstermine in der KSW-Landesstelle Wien eine Warteliste zu führen.
Wenn Sie als Zuhörer in die jeweilige KSW-Landesstelle kommen, ist verpflichtend eine FFP2-Maske (oder eine gleichwertig bzw. höherwertige Maske) zu tragen. Die eigene FFP2-Maske muss vor dem Eintritt in das Gebäude aufgesetzt werden und muss auch während der Prüfung getragen werden. Als weitere Gesundheitsschutzvorkehrung ist zusätzlich das max. 48h alte Ergebnis eines Covid-19-Antigentests (wie beim Frisör) mitzubringen.
Anmeldung/Rücktritt Klausur
Klausurrichtlinien
Liste der zulässigen Taschenrechner
Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung für die Zulassung zum Prüfungsverfahren ca. 2 Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin zu erfolgen hat. Nach erfolgter Zulassung werden Sie zum ersten schriftlichen Klausurenteil von der KSW automatisch eingeladen. Für jeden weiteren Klausurenantritt gilt das Anmeldesystem (Anmeldefrist: 1 Monat vor gewünschtem Klausurtermin). Der fristgerechte Rücktritt ist bis 4 Arbeitstage vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich. Die Klausuranmeldung und den Rücktritt können Sie im Mitgliederportal durchführen.
Begutachtung der Arbeit: Die Klausur gilt als bestanden, wenn der Kandidat bei beiden Begutachtern jeweils mind. 60% der Gesamtpunkteanzahl erreicht hat. Kommen die beiden Begutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen („bestanden“ und „nicht bestanden“), wird die Klausur von einem dritten Begutachter beurteilt. Beurteilt der dritte Begutachter die Klausur mit „bestanden“, so ist die Klausur „bestanden“. Beurteilt der dritte Begutachter die Klausur mit „nicht bestanden“, so ist die Klausur „nicht bestanden.“ Sperrfrist: Erreicht der Kandidat bei beiden Begutachtern im Durchschnitt weniger als 40% der Gesamtpunkteanzahl, so ist er für den nächsten Prüfungsantritt zu demselben Klausurthema gesperrt.
Bei manchen Prüfungsterminen erfolgt ein gemeinsames Angebot von mehreren Landesstellen. Wie bisher finden aber in jeder Landesstelle zumindest zwei Prüfungstermine statt. Die Klausurreihenfolge wurde angepasst, so dass zuerst die Basisklausuren (BWL, Rechnungslegung und Rechtslehre) und anschließend Abgabenrecht oder Abschlussprüfung absolviert werden können.
Die Abhaltung der mündlichen Fachprüfung für Steuerberater erfolgt in Wien bis auf wenige Ausnahmen (zB Karwoche, Weihnachtsfeiertage, Semesterferien etc.) laufend.
Aufgrund der aktuellen Lage werden mündliche Prüfungen per Videokonferenz abgehalten. Der Prüfungskandidat kommt dafür in die jeweilige KSW-Landesstelle und wird dort von dem Vorsitzenden bzw. einem Prüfungskommissär beaufsichtigt. Die übrigen Kommissionsmitglieder werden per Video zugeschalten.
Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um Anmeldung unter Angabe Ihrer gewünschten Prüfungswoche ca. 8 Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail (siehe Formulare).
Zuhörer ACHTUNG!
Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich. Aufgrund der aktuellen Infektionslage werden Zuhörer nur in beschränkter Anzahl zugelassen.
Prüfungstermine:
Lade Termine
In den Landesstellen sind zum Teil fixe Prüfungstermine eingeplant. Diese Termine finden Sie auf der jeweiligen Landesstellenseite unter der Rubrik Termine.
Die Abhaltung der mündlichen Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer erfolgt bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Karwoche, Weihnachtsfeiertagen, Semesterferien etc.) laufend.
Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um Anmeldung ca. 8 Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail (siehe Formulare).
Zuhörer ACHTUNG:
Prüfungstermine Wien:
Lade Termine für Wien
Prüfungstermine Kärnten:
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Prüfungstermine Oberösterreich:
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Prüfungstermine Salzburg:
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Prüfungstermine Steiermark:
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Prüfungstermine Tirol:
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Prüfungstermine Vorarlberg:
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