Durchführung der mündlichen Prüfung: Die Durchführung der mündlichen Prüfung per Videokonferenz wird mit dem Inkrafttreten des 11. Covid-19-Gesetzes zulässig sein. Um ein unnötiges gesundheitliches Risiko zu vermeiden, ist es geplant, ab 1. Juni 2020 in allen Landesstellen mündliche StB- und mündliche WP-Prüfungen bis auf weiteres per Videokonferenz abzuhalten. Weitere Details zum Ablauf der mündlichen Prüfungen erhalten Sie in wenigen Tagen per Newsletter.
Die nächsten mündlichen Steuerberaterprüfungen finden
statt.
Die nächsten mündlichen WP Prüfungen mittels Videoschaltung finden am
Bitte beachten Sie:
Ich wünsche Ihnen für die Vorbereitung zur mündlichen Prüfung viel Erfolg!
Angelobung am 25.11.2020
Angelobung am 24.06.2020
Angelobung am 25.11.2019